von UnitedCreation GmbH, Gehrnstraße 7-11, 76275 Ettlingen
– im Folgenden: Auftragnehmer –
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB. Alle Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.1.4 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
1.1.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
1.2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
1.2.2 Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der für den Auftragnehmer erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Projekts treffen kann oder kurzfristig herbeiführen kann. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Rückmeldungen des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und begründen keine Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.
1.2.3 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Informationen verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität zu überprüfen.
1.2.4 Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Inhalte, Texte, Bilder, Grafiken oder sonstige Materialien zur Verfügung, versichert er, dass er zur Nutzung dieser Materialien berechtigt ist und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
1.2.5 Notwendige Freigaben, Abnahmen und Genehmigungen sind vom Auftraggeber innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist zu erteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer auf diese Folge in seiner Vorlage ausdrücklich hingewiesen hat.
1.2.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten, die ihm vom Auftragnehmer übermittelt werden, vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Schäden, die aus einer unsachgemäßen Handhabung von Zugangsdaten durch den Auftraggeber entstehen, trägt der Auftraggeber.
1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Erbringung seiner Leistungen Werkzeuge und Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) einzusetzen. Dies umfasst insbesondere den Einsatz von KI-gestützten Schreibassistenten, Bildgeneratoren, Analysetools und ähnlichen Anwendungen, soweit dies zur effizienten Leistungserbringung sinnvoll ist.
1.3.2 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass KI-generierte Inhalte vor der Übergabe an den Auftraggeber von qualifizierten Mitarbeitern geprüft, bearbeitet und freigegeben werden. Eine vollständig automatisierte Leistungserbringung ohne menschliche Qualitätskontrolle findet nicht statt.
1.3.3 Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtlich nicht in jedem Fall schutzfähig sein können. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Werke. Die rechtliche Verantwortung für den Einsatz und die Verwendung der gelieferten Inhalte liegt beim Auftraggeber.
2.1.1 Der Auftragnehmer bietet die Entwicklung von Webseiten, Webapplikationen und digitalen Produkten auch nach agilen Methoden an. In diesem Fall werden Leistungen in Sprints oder Iterationen erbracht, deren Umfang gemeinsam mit dem Auftraggeber zu Beginn jedes Abschnitts festgelegt wird.
2.1.2 Bei agiler Entwicklung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Anforderungen im Rahmen des vereinbarten Gesamtbudgets anzupassen und zu priorisieren. Änderungen, die den vereinbarten Budgetrahmen überschreiten, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.1.3 Liefertermine bei agiler Entwicklung beziehen sich auf einzelne Sprints oder Meilensteine, nicht auf ein Gesamtprojekt, sofern nicht ausdrücklich ein Endtermin für das Gesamtprojekt vereinbart wurde.
2.1.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, aktiv am agilen Entwicklungsprozess mitzuwirken, insbesondere durch regelmäßige Teilnahme an Sprint-Reviews und zeitnahe Rückmeldungen zu Zwischenergebnissen.
2.1.5 Der Auftragnehmer dokumentiert erbrachte Leistungen in geeigneter Form und stellt dem Auftraggeber auf Anfrage einen Überblick über den Projektfortschritt zur Verfügung.
2.1.6 Stunden, die im Rahmen eines vereinbarten Stundenkontingents nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.1.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die erbrachten Leistungen verbleibt beim Auftragnehmer.
2.1.8 Entwicklungsumgebungen, Staging-Systeme und ähnliche Testinfrastrukturen werden vom Auftragnehmer bereitgestellt, sofern dies vereinbart ist. Die Nutzung dieser Systeme durch den Auftraggeber beschränkt sich auf Testzwecke.
2.1.9 Quellcode und Entwicklungsdokumentationen gehen, sofern vollständig bezahlt, mit Abnahme des Projekts in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.1.10 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Referenzen auf erbrachte Leistungen in seinen eigenen Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2.1 Für größere Entwicklungsprojekte empfiehlt der Auftragnehmer die Erstellung eines Lastenhefts durch den Auftraggeber sowie eines Pflichtenhefts durch den Auftragnehmer. Das Pflichtenheft beschreibt die technische Umsetzung der im Lastenheft definierten Anforderungen und bildet die verbindliche Grundlage für die Entwicklung.
2.2.2 Das Pflichtenheft wird dem Auftraggeber zur Prüfung und schriftlichen Freigabe vorgelegt. Mit der Freigabe des Pflichtenhefts durch den Auftraggeber wird dieses Bestandteil des Vertrags.
2.2.3 Leistungen, die im freigegebenen Pflichtenheft nicht enthalten sind, sind als Änderungswünsche (Change Requests) gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
2.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Pflichtenheft innerhalb von 14 Werktagen nach Vorlage schriftlich freizugeben oder begründete Einwände zu erheben. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Pflichtenheft als genehmigt.
2.2.5 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Freigabe des Pflichtenhefts werden als Change Requests behandelt. Der Auftragnehmer erstellt für jeden Change Request ein separates Angebot. Der Auftraggeber muss jeden Change Request schriftlich beauftragen.
2.2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Change Requests abzulehnen, wenn diese die Projektumsetzung grundlegend verändern würden oder technisch nicht realisierbar sind.
2.2.7 Zeitpläne und Meilensteine, die im Pflichtenheft oder im Projektplan definiert sind, setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verschieben sich alle nachfolgenden Termine entsprechend.
2.2.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von technischen Vorgaben des Auftraggebers abzuweichen, wenn dies zur Erreichung des vereinbarten Ergebnisses erforderlich ist, sofern er den Auftraggeber hierüber informiert und das Ergebnis funktional gleichwertig ist.
2.2.9 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Kompatibilität entwickelter Lösungen mit Systemen, Browsern oder Geräten, die nach Projektabschluss neu auf den Markt kommen.
2.2.10 Browserkompatibilität wird für die zum Zeitpunkt der Entwicklung aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) gewährleistet, sofern nicht ausdrücklich ein abweichender Umfang vereinbart wurde.
2.2.11 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Erreichung bestimmter Suchmaschinenpositionen, Conversion-Rates oder sonstiger KPIs durch die technische Umsetzung, sofern nicht ausdrücklich entsprechende Leistungen vereinbart wurden.
2.2.12 Die Abnahme von Entwicklungsleistungen richtet sich nach den allgemeinen Abnahmebestimmungen in Ziffer 5.2 dieser AGB.
2.3.1 Wartungsleistungen umfassen nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen, insbesondere regelmäßige Updates von Systemen, Plugins und Sicherheitskomponenten sowie die Behebung technischer Störungen, die nicht auf Handlungen des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind.
2.3.2 Der Auftragnehmer führt Wartungsarbeiten nach Möglichkeit zu Zeiten durch, in denen die Auswirkungen auf den laufenden Betrieb minimal sind. Wartungsfenster werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt.
2.3.3 Wartungsverträge werden für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
2.3.4 Störungen, die durch Eingriffe des Auftraggebers, von ihm beauftragter Dritter oder durch höhere Gewalt entstehen, sind nicht Gegenstand von Wartungsverträgen und werden gesondert berechnet.
2.4.1 Sofern der Auftragnehmer Webhosting-Leistungen erbringt, stellt er die vereinbarte Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der gehosteten Systeme im Rahmen technischer Möglichkeiten sicher. Eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresdurchschnitt wird angestrebt, soweit nicht ausdrücklich eine andere Verfügbarkeit vereinbart wurde.
2.4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Wartungszwecke die Systeme vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Geplante Wartungsunterbrechungen werden, sofern möglich, rechtzeitig angekündigt.
2.4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gehosteten Systeme nicht für illegale Zwecke zu nutzen und keine Inhalte zu speichern oder zu verbreiten, die gegen geltendes Recht verstoßen. Bei einem Verstoß ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffenden Inhalte zu sperren oder zu löschen.
2.4.4 Für die Datensicherung gelten folgende Regelungen:
2.4.4.1 Der Auftragnehmer führt regelmäßige Datensicherungen durch, sofern dies vereinbart ist. Die Häufigkeit und der Umfang der Sicherungen richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
2.4.4.2 Datensicherungen durch den Auftragnehmer entbinden den Auftraggeber nicht von der eigenen Pflicht zur Datensicherung. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Erstellung eigener Sicherungskopien wichtiger Daten.
2.4.4.3 Im Falle eines Datenverlusts, der nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist, haftet der Auftragnehmer nicht für den entstandenen Schaden.
2.4.4.4 Die Wiederherstellung von Daten aus Sicherungskopien auf Wunsch des Auftraggebers wird als gesonderte Leistung berechnet, sofern der Datenverlust nicht auf einen Fehler des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
3.1.1 Der Auftragnehmer erstellt Printmedien wie Flyer, Broschüren, Plakate, Geschäftsdrucksachen und ähnliche Materialien auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und des vereinbarten Briefings.
3.1.2 Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit aller Angaben in Printmaterialien verantwortlich. Eine abschließende Prüfung der Druckdaten durch den Auftraggeber vor Freigabe zum Druck ist zwingend erforderlich.
3.1.3 Mit der schriftlichen Druckfreigabe durch den Auftraggeber übernimmt dieser die volle Verantwortung für den Inhalt und die Gestaltung der freigegebenen Druckdaten. Nachträgliche Korrekturen nach erteilter Druckfreigabe gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.1.4 Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind drucktechnisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Für farbverbindliche Drucke sind gesonderte Andrucke zu vereinbaren.
3.1.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Produktion von Printmedien Druckereien und andere Dienstleister zu beauftragen. Die Auswahl dieser Dienstleister obliegt dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.1.6 Druckereifehler, die nicht auf einer fehlerhaften Druckdatenerstellung durch den Auftragnehmer beruhen, fallen in den Verantwortungsbereich der Druckerei. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Druckerei, übernimmt jedoch keine eigene Haftung für Druckereifehler.
3.2.1 Printaufträge werden auf der Grundlage eines schriftlichen Briefings des Auftraggebers erstellt. Das Briefing muss alle für die Erstellung erforderlichen Informationen enthalten, insbesondere Zielgruppe, Format, Auflage und gewünschte Aussage.
3.2.2 Der Auftragnehmer erstellt in der Regel bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis. Weitere Korrekturschleifen werden als Zusatzleistung berechnet.
3.2.3 Lieferfristen für Printaufträge beginnen erst nach vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Materialien und Informationen durch den Auftraggeber.
3.2.4 Expressaufträge, die eine Abweichung von vereinbarten Lieferfristen erfordern, werden mit einem Aufschlag berechnet. Der Aufschlag richtet sich nach dem erforderlichen Mehraufwand.
3.2.5 Druckdaten werden in druckfähiger Qualität (in der Regel PDF/X-3 oder PDF/X-4) geliefert, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Format vereinbart wurde.
3.3.1 Der Auftragnehmer erstellt Texte (z. B. Website-Texte, Werbetexte, Pressemitteilungen, Blogartikel) auf der Grundlage eines schriftlichen Briefings des Auftraggebers. Das Briefing soll Zielgruppe, Ton, Kernbotschaften und relevante Keywords enthalten.
3.3.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass erstellte Texte bestimmte Suchmaschinenpositionen erreichen, es sei denn, entsprechende SEO-Leistungen sind ausdrücklich vereinbart.
3.3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Texte vor deren Veröffentlichung auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Insbesondere sind Angaben zu Produkten, Preisen, rechtlichen Aspekten und sonstigen Fakten durch den Auftraggeber zu verifizieren.
3.3.4 Texte, die unter Einsatz von KI-Werkzeugen erstellt werden, werden durch den Auftragnehmer redaktionell bearbeitet und geprüft, bevor sie an den Auftraggeber übergeben werden. Es gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 1.3.
3.4.1 Der Auftragnehmer erstellt Grafiken, Logos und Corporate-Design-Elemente auf der Grundlage eines schriftlichen Briefings des Auftraggebers. Das Briefing soll Informationen zu Zielgruppe, Branche, gewünschtem Stil und vorhandenen Corporate-Design-Elementen enthalten.
3.4.2 Der Auftragnehmer präsentiert dem Auftraggeber in der Regel bis zu drei Designentwürfe zur Auswahl. Sofern keiner der Entwürfe dem Auftraggeber gefällt, können auf Basis einer begründeten Rückmeldung weitere Entwürfe erstellt werden; dies wird als Zusatzleistung berechnet.
3.4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Beauftragung mitzuteilen, ob er bereits über eingetragene Marken oder schutzfähige Designs verfügt, die bei der Gestaltung zu berücksichtigen sind.
3.4.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass erstellte Grafiken und Logos markenschutzfähig sind oder nicht mit bestehenden Marken Dritter kollidieren. Eine Markenrecherche vor Aufnahme eines Logos oder Zeichens in den Markenregister obliegt dem Auftraggeber.
3.4.5 Grafiken und Logos werden in den vereinbarten Formaten geliefert. Standardmäßig werden Vektordateien (AI, EPS oder SVG) sowie Rasterdateien (PNG, JPEG) in gängigen Auflösungen geliefert, sofern nicht ausdrücklich andere Formate vereinbart wurden.
3.4.6 Für die Erstellung von Grafiken und Logos verwendete Stock-Bilder, Fonts und sonstige Drittmaterialien werden auf der Grundlage entsprechender Lizenzen genutzt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die genutzten Lizenzen die vereinbarte Verwendung abdecken. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass er die gelieferten Materialien nur im Rahmen der übertragenen Nutzungsrechte verwendet.
3.4.7 Wird ein Logo oder ein Design im Rahmen eines Rebrandings erstellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die Aktualisierung bestehender Materialien des Auftraggebers (z. B. Briefpapier, Fahrzeugbeschriftung, Schilder), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer bietet Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) an. SEO-Maßnahmen umfassen in der Regel technische Optimierungen, OnPage-Optimierungen sowie die Erstellung von Inhalten. Der Auftragnehmer kann keine bestimmten Rankings oder Traffic-Ziele garantieren, da die Platzierung in Suchmaschinen von einer Vielzahl externer Faktoren abhängt, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. SEO-Leistungen werden auf monatlicher Basis erbracht und abgerechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Umsetzung von SEO-Maßnahmen notwendigen Zugänge (z. B. zum Content-Management-System, zu Google Search Console und Google Analytics) bereitzustellen. Änderungen an der Website durch den Auftraggeber oder Dritte, die SEO-Maßnahmen des Auftragnehmers beeinträchtigen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. SEO-Verträge werden für eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen, da sich SEO-Maßnahmen erfahrungsgemäß erst mittelfristig auswirken.
Der Auftragnehmer bietet die Konzeption, Einrichtung und Steuerung von Suchmaschinenwerbung (SEA), insbesondere Google Ads, an. Das Werbebudget wird vom Auftraggeber direkt an die Werbeplattform bezahlt und ist nicht Bestandteil des Honorars des Auftragnehmers. Das Verwaltungshonorar des Auftragnehmers wird unabhängig von der Performance der Kampagnen fällig. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer die erforderlichen Zugänge zu den genutzten Werbeplattformen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmäßig über die Performance der laufenden Kampagnen. Entscheidungen über Budgeterhöhungen oder -kürzungen werden gemeinsam getroffen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Klickpreise, Conversion-Raten oder sonstige KPIs, da diese von externen Faktoren wie Wettbewerb, Marktbedingungen und dem Angebot des Auftraggebers abhängen.
4.3.1 Der Auftragnehmer bietet die Konzeption, Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, LinkedIn, TikTok) an. Das Werbebudget wird vom Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform bezahlt.
4.3.2 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Werberichtlinien der jeweiligen Plattformen verantwortlich. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Ablehnung von Anzeigen durch die Plattformen.
4.3.3 Der Auftragnehmer benötigt zur Schaltung von Werbeanzeigen die erforderlichen Zugänge zu den Werbekonten des Auftraggebers. Die Werbekonten verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.
4.3.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Klickzahlen, Conversion-Raten oder sonstige KPIs von Werbeanzeigen, da diese von externen Faktoren abhängen.
4.3.5 Laufende Kampagnen werden vom Auftraggeber auf der Grundlage regelmäßiger Reports durch den Auftragnehmer bewertet. Optimierungsmaßnahmen werden im gemeinsamen Einvernehmen umgesetzt, wobei der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen handelt.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei laufenden Leistungen (z. B. Wartung, Hosting, SEO) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Projekte mit einem Volumen ab 1.000 Euro netto eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung zu verlangen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und laufende Arbeiten bis zum Ausgleich offener Rechnungen zu unterbrechen. Alle Honorare und Preise können vom Auftragnehmer mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum nächsten Monatsersten angepasst werden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, laufende Verträge mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
Soweit der Auftragnehmer werk- oder projektbezogene Leistungen erbringt, ist eine förmliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer vorgelegten Leistungen innerhalb von 14 Werktagen zu prüfen und abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich zu rügen. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel gerügt und wurde der Auftraggeber in der Vorlage auf die Abnahmefiktion hingewiesen, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Wesentliche Mängel sind solche, die die bestimmungsgemäße Nutzung der Leistung erheblich beeinträchtigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abnahme die vollständige Vergütung in Rechnung zu stellen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass erbrachte Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
5.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
5.4.2 Solange Rechnungen des Auftragnehmers nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an erstellten Werken beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unveröffentlichte oder nicht bezahlte Werke zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
5.4.3 Der Auftragnehmer behält in jedem Fall das Recht, erbrachte Leistungen in seinem Portfolio zu verwenden und als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch muss spätestens bei Auftragserteilung erfolgen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Informationen und strategische Planungen. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Subunternehmer und Mitarbeiter zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5.6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 Euro je Schadensfall.
5.6.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstigen zwingend gesetzlich geregelten Haftungsfällen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Diensten, Plattformen oder Tools Dritter entstehen, sofern den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft.
5.7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Ettlingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
5.7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
5.7.3 Diese AGB können vom Auftragnehmer jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen geändert werden. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widerspricht. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs hin.